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 Erben und Vererben
 
Recht und Erbschaft, Rechtsratgeber, Tipps - Trauer in Memoriam

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 Machen Sie ihr Testament -
 aber machen Sie es besser gleich richtig!

 Das richtige Testament

Wie kann ich richtig Vererben
eine Frage die überlegt sein sollte

Wir wollen daß Sie und Ihr Wunsch-Erbe später ihr Recht bekommen..

Glauben Sie es uns, das Thema richtig vererben muss nochmals neu auch von Ihnen diskutiert werden, es gibt da "Haken und Ösen" - im Idealfall lassen Sie es gleich von Spezialisten -für Sie - und die Erben, richtig vorbereiten.

Im Laufe Ihres Lebens haben Sie sich einige Vermögenswerte erarbeitet. Diese Werte, Vermögenswerte dienen in erster Linie Ihrer Alterssicherung. Doch wollen Sie aber auch, daß im Falle Ihres Todes diese kalkulierten Vermögenswerte nicht in "unrechte" Hände gelangen.

Es bleiben Fragen zu Gedanken über:

* Notwendigkeit des Testamentes

**Fragen zum Erbrecht

***Wie finde ich den richtigen Anwalt

**** Weitere Themen.....


Wenn auch Sie eine Frage oder ein Problem zur Nachlaßabwicklung haben, schreiben Sie einfach eine Em@il an uns. Wir leiten Ihre Anfrage an eine solvente Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe weiter.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß eine individuelle Rechtsberatung per Em@il aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist. Zu diesen Themen werden wir in den Folgeausgaben teilweise auf die von Ihnen angeregten Rechtsfragen, soweit diese von allgemeinem Leserinteresse sind, redaktionell zurückkommen.

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Erben-Tipps- und Erbschaftssteuer-Tipps

Im Folgenden werden Ihnen Tipps gegeben, wie Sie im Todesfall rechtzeitig Vorsorge treffen können, damit Ihre Nachkommen oder andere Begünstigte in den Genuß Ihres zu Lebzeiten geschaffenen Vermögens kommen.

Gesetzliche Erbfolge
Der einfachste und kostengünstigste Weg ist sicherlich, die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommen zu lassen. Oft entspricht dies aber nicht dem Willen des Erblassers, weil dieser seinen Nachlass entweder anders verteilen und/ oder anderen Personen als den gesetzlichen Erben zukommen lassen möchte. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungstatbeständen vor, den Nachlass zu ordnen, wie zum Beispiel durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, oder auch durch Schenkung zu Lebzeiten, oder von Todes wegen.

Testament
Häufig kommt es vor, dass der Laie gar nicht genau weiß, welche Regelung die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Viele Menschen scheuen den Gedanken, sich mit erbrechtlichen Fragen auseinander zu setzen, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Testament formulieren sollen. Der Gang zum Rechtsanwalt wird oft aus Furcht vor zu hohen Kosten vermieden.

Auskunft des Rechtsanwalts
Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, sich umfassend über die Regelung erbrechtlicher Schritte zu informieren, besteht darin, bei einem Rechtsanwalt im Rahmen einer sogenannten Erstberatung die notwendigen Auskünfte einzuholen. Diese Erstberatung kann von dem Rechtsanwalt mit einer Gebühr vom maximal 190.- € zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Häufig genügt diese Erstberatung, um den Ratsuchenden auf die notwendigen Schritte aufmerksam zu machen.

Die Grenzen der Erstberatung werden allerdings dann überschritten, wenn der Rechtsanwalt ein individuelles Testament oder einen Erbvertrag ausarbeiten, eine Tätigkeit nach außen entfalten soll, oder es um komplexe Sachverhalte geht. Soweit dahingehender Regelungsbedarf besteht, sollte der Mandant sich am besten vorab über die entstehenden Kosten informieren. Häufig wird man in solchen Fällen zu Beginn des Mandatsverhältnisses eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen, damit der Mandant Klarheit darüber hat, welche Kosten am Ende entstehen werden.
 
Hilfe bei der Anwaltssuche
Oft hilft es, einfach im Freundeskreis nachzufragen, da die Wahl des richtigen Anwalts eine Vertrauenssache ist. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit sich von der örtlichen Anwaltskammer oder dem Anwaltsverein eine Empfehlung aussprechen zu lassen. Auch im Internet oder dem Branchenverzeichnis kann man unter der entsprechenden Rubrik spezialisierte Anwälte finden. Wichtig ist, dass man das Gefühl hat, dass der beratende Anwalt sich die notwendige Zeit für ein ausführliches Gespräch nimmt. Im Bedarfsfall sollte auch die Möglichkeit bestehen, dass der Anwalt zu dem Mandanten nach Hause kommt, um dort die Beratung vorzunehmen. Hier besteht meist der praktische Vorteil, dass alle notwendigen Unterlagen vor Ort eingesehen werden können.

Aktuelle Tipps aus der Rechtsprechung
Wussten Sie schon, das ein formwirksames Testament auch dadurch hergestellt werden kann, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament eigenhändig ändert, wenn der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bildet. Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen in Form eigenhändiger Durchstreichungen des fotokopierten Textes Teil eines formwirksamen Testaments sein.

OLG München, Beschl. v. 25.10.05- 31 Wx 72/ 05

Haben sich in einem Erbvertrag die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt, keinen Schlusserben bestimmt und ferner verfügt, dass der längstlebende Ehegatte seine Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und im Übrigen frei verfügen darf, kann bei einer Scheidung der Ehe die ergänzende Testamentsauslegung ergeben, dass der Erblasser seine Verwandten, zu denen er ein dauerhaft schlechtes Verhältnis hatte, auch für den Fall der Scheidung der Ehe von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen wollte.

OLG München, Beschl. v. 13.09.05- 31 Wx 64/ 05

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Zu den angesprochenen Themen dieses Schreibens wird im Bedarfsfalle gerne ausführlich Auskunft erteilt.
Wenn auch Sie eine Frage oder ein Problem zur Nachlassabwicklung haben, schreiben Sie einfach eine e-mail an uns, verwenden Sie ganz einfach dazu das vorbereitete Kontaktformular hier am Ende des Beitrages.

Weitere praktische Tipps zum Thema Erbrecht erhalten Sie in einer der Folgeausgaben.

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Vorsicht vor den falschen Erben.....

Ziemlich sprachlos und erstaunt waren
Alice und Ellen, die charmanten Kessler- Zwillinge, als sie vor einiger Zeit unerwartet ganz plötzlich sich einer enormen Vielzahl an „Verwandten“ erinnerten sollten. Verwandte an die sich sich, und völlig zu Recht, gar nicht erst erinnern konnten.

Und plötzlich war da so viel völlig neue Verwandschaft da!

Die berühmten Kessler-Zwillinge, Tänzerinnen und Sängerinnen, vor 72 Jahren in dem deutschen Städtchen Nerchau, gelegen im reizvollen Muldentalkreis in Sachsen geboren, dachten beim Gedanken “ Klug vorsorgen und die Erbschaft regeln”, plötzlich sie trauen ihren Augen nicht. Was war geschehen?

Ohne auch nur daran zu denken welche Hydra an Trittbrettfahrern, Schnorrern und vermutlich wahren Elendsschicksalen die damit aufrütteln würden, hatten in einem Medien-Interview beide Schwestern großzügig bekannt ihr Vermögen der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" vererben wollen. Sie dachten dabei nur großherzig, vorsorgend und sozial denn beide haben keine Kinder, keine rechtmäßigen Erben, auch was den Pflichtteil angehen wird.

Im Sterbefall dann ihr Vermögen der solventen Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ zu vererben, ist ideal. Es ist der Name der deutschsprachigen Sektionen der 1971 gegründeten internationalen Organisation Médecins Sans Frontières. Dabei handelt es sich um eine seriöse, medizinische Nothilfeorganisation. Sie arbeitet überall dort, wo Menschen durch Katastrophen oder Epidemien, fachärztliche Hilfe benötigen. Diese aus der ganzen Welt dafür selektierten Ärzte arbeiten im Einsatz ohne Honorar und sind in lobenswert, beispielhaftem Einsatz um Hilfe für Menschen aktiv.

Bei den Kessler-Zwillingen aber wurden gleich Stapelweise Bittbriefe und angebliche Verwandschaftsbekundungen tagelang und Kastenweise von der Post angeliefert, dass sie entsetzt dachten das kann doch wohl nicht wahr sein!

Die Damen erklärten Online-MOMENTE dazu wörtlich: „ uns erreichten unangenehm viele, auch vom Inhalt sehr dubiose Bettelbriefe, da wurden uns wildfremde Schicksale geschildert die schon bitter waren, bei allem Respekt davor, was aber haben wir damit zu tun. Ebenso bekamen wir von diesen wildfremden Leuten Herz ergreifende Krankenakten oder viele von denen sandten uns einfach ihre noch unbezahlte Krankenbedarf, ihre Medizin-Rechnungen zu. Da es Originale waren wir wenigstens so anständige denen das zurück zu senden, was eine fragliche Mehrarbeit für uns war. Peinlich war aber auch, dass unter anderem urplötzlich vermeintliche Cousins und Cousinen, sich meldeten, von denen wir noch niemals gehört haben“.

Zugegeben, beide haben ehrlich wohl zu offenherzig, ohne nur zu ahnen was solche Erbschaft- Äusserungen bei Menschen unvermutet an „maßlose Gier auf einen Nachlass“, auslösen kann, zu Lebzeiten sich geäußert. Wie dieses wahre Beispiel zeigt, besser sollte ein Erblasser so etwas niemals tun. Auch nicht seinen Bekannten und Verwandten gegenüber.

Die Kessler-Zwillinge meinten noch ergänzend: „Es wird sehr schwer wenn eine von uns gehen muss, wir sind uns ein leben lang so eng verbunden, und ein Leben ohne die Andere ist für beide auch nur schwer bis kaum vorstellbar. „Wenn eine von uns beiden früher als die andere stirbt, ja aber wen wollten wir überhaupt am Grab sehen? Und dann noch diese Wahrheit: „Zusammengezählt gibt es nicht mal eine Handvoll von Menschen, denen wir nun wirklich trauen." Ein beinahe schon normal gewordener Zustand so lebensnah, wie bei den meisten Menschen von uns

Fazit: Ein korrektes Testament ausfertigen, und am besten nicht viel über den die Erb- Begünstigten, die Inhalte etwa unbekümmert sprechen.

MOMENTE-Akzente unterstützt - Ärzte ohne Grenzen

Ein weiser Gedanke...
Vorsorge zu Lebzeiten

Aktuelles über das ständig sich wandelnde Erbrecht
und Vermögensnachfolge. Wertvolle Insider-Informationen
zu vielen Fragen des Erbens und Vererbens.

Für die Beisetzung ist der Wille maßgeblich

Ausschließlich der Wille des verstorbenen bestimmt über Art und Weise seiner Beisetzung. Geraten Hinterbliebene über eine Beisetzung in den Streit, ist der letzte Wille des Verstorbenen maßgeblich und verbindlich. Diesen muss er - nicht - unbedingt im Testament niedergeschrieben haben: auch formlos schriftlich oder mündlich vorgebrachte Äusserungen, wie oder auch wo die Beisetzung stattfinden soll, gelten dafür.

Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es zwar nicht, aber aus der Praxis der Amtsgerichte hat sich ein “Gewohnheitsrecht” quasi entwickelt, das gilt seitdem. Dieses “Recht” sieht auch vor, dass bei einem nicht feststellbaren letzten Willen die Entscheidung zunächst beim Ehepartner liegt. Lebt dieser nicht mehr oder ist er nicht zu einer Entscheidung fähig, entscheiden die Kinder des Verstorbenen. Streiten sich diese etwa über eine Willenserklärung, müssen im Ernstfall Zeugen präsentiert werden. An dritter Stelle stehen laut des Forum Erbrecht weitere Verwandte des Verstorbenen, wie seine Eltern oder Geschwister.

“Einschlafen dürfen, wenn man müde ist.
Eine Last fallen lassen können, die man lange getragen hat,
das ist eine tröstliche, eine wunderbare Sache.”
(Hermann Hesse)

Trauer-Kommunikation

 Memoriam

Der Tod ist das Tor hoch oben am Ende einer Treppe zum hellen Licht
am Ende eines mühsam gewordenen Weges.

(Franz von Assisi)

in memoriam
Cosimo Di Fiore

Erinnerungen sind wie Sterne am Himmel.
Deiner wird ewig liebenswert strahlen

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 Cosimo ist am 18. Juni 2008, im Alter von nur 25 Jahren, tragisch verstorben.
Damit ist Cosimo nicht ewig von uns gegangen - er ging vor uns


 - Ich fasse dich mit meinem Herzen, wie mit einer Hand -
Rainer Maria Rilke

Kein Tag, an dem wir nicht an Dich denken,
kein Tag, an dem wir Dir nicht danken
für dieses so sehr eigene, so sanfte Lächeln
mit dem Du uns oft mehr als erfreut hast.
Wir vermissen Dich hier bei uns sehr.
Deine Familie - mit einem Freund

München, im Juni 2008/2009/2010

Und immer sind da Spuren deines Lebens,
Bilder, Augenblicke und Gefühle,
die uns an dich erinnern
und uns glauben lassen, dass du bei uns bist.

*
And there are always traces of your life,
Images, moments and feelings,
to us to remind on you
and we believe that you're with us.

*
E ci sono sempre le tracce della vostra vita,
Immagini, momenti e sensazioni,
a noi ricordare
                 a credere che sei con noi.
              

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Antoine de Saint-Exupéry schrieb in seinem Buch “Bekenntnisse einer Freundschaft”:
“Und wenn Du Dich getröstet haben wirst, wirst Du froh sein mich gekannt zu haben! Du wirst Dich daran erinnern, wie wir zusammen gelacht haben! Du wirst immer mein Freund sein!”

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....als Kontrast zum Üblichen!

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